Fahrschulprüfung für legasthene Menschen in Bayern

Der Gesetzgeber hat vorgesorgt. Es ist zwar nicht immer leicht zu seinem Recht zu kommen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie ein legasthener Mensch, der nicht in Normalgeschwindigkeit zu lesen vermag, eine zeitbeschränkte Prüfung am Computer bewältigen soll. Der Misserfolg ist vorprogrammiert, aber nicht weil es am Wissen fehlt.
In Bayern ist die Situation folgende:
Hat jemand Schwierigkeiten mit dem Lesen der Fragen und Antworten in der theoretischen Fahrprüfung, kann er zweierlei Hilfen in Anspruch nehmen:
1. Eine Lesehilfe - d.h. der Prüfling macht zuerst selbständig alle Prüfungsfragen durch - Fragen, die er nicht beantworten kann, werden zusammen mit dem Prüfer “durchgegangen” bzw. mündlich erklärt - so kann er auch nachfragen, wenn er etwas nicht verstanden hat. Diese Lesehilfe ist beim Fahrschullehrer anzumelden, dieser muss dies dann organisieren.
Zu den üblichen Prüfungskosten kommen ca. 70,– Euro Zusatzkosten dazu.
2. Er kann die Prüfung mündlich machen. Dazu muss aber z.B. eine Legasthenie diagnostiziert sein. Der Weg geht über das zuständige Landratsamt, diese geben dann die Erlaubnis zu einer mündlichen Prüfung.
Die zusätzlichen Kosten hier sind ca. 140,– Euro.
In Deutschland darf man die theoretische Prüfung dreimal machen, fällt man dreimal durch, ist eine Pause von 3 Monaten zwingend. Danach kann man es wieder dreimal probieren. Fällt man dann insgesamt sechsmal durch die theoretische Prüfung, ist es erforderlich, die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung - in Bayern auch ironisch “Depperltest” genannt - zu machen. Die Kosten sind hier im Durchschnitt bei 400,– Euro.
Ansprechpartner in Bayern sind die Fahrschulen, der TÜV, der Fahrlehrerverband und das zuständige Landratsamt.
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